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FS- Klassen

Seit dem 01.01.1999 gibt es in Deutschland ein neues Führerscheinrecht!

Zuerst einmal zur Beruhigung für diejenigen, die noch einen Führerschein nach altem Recht erworben haben
(Klasse 1, 2, 3, 4, 5)!

Dieser Führerschein bleibt so erhalten, wie man ihn erworben hat, auch dann, wenn man
ihn umschreiben läßt in den neuen Kartenführerschein!
Bei der Umschreibung der Klasse 3 z.B. erhält man im Regelfall die Klassen
B, BE, C1, C1E, M, L,
(wenn die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, auch noch die Klasse A1)

man darf also genau das fahren, was man vorher auch fahren durfte!

 

 

 

Führerschein mit 17

Hier ein Überblick über die Klassen, in denen wir ausbilden:

Info´s über die einzelnen Führerscheinklassen?
(Was gilt wofür und was muß ich alles dafür tun??)

Klasse A

Klasse A1

Klasse M

Ein Klick auf das Symbol und man weiss (fast) alles!

Klasse B

Klasse BE

 

 

 

 

Klasse L

Klasse S

 

 

 

 

 

MOFA

 

 

 

 

Hier noch einige Informationen über den neuen “Kartenführerschein”

So sieht “er” aus:

Führerschein vorn

Führerschein hinten

Beschränkungen, Auflagen u.ä. werden nicht mehr in “Klarschrift” auf dem Führerschein vermerkt,
sondern mit sogenannten Schlüsselzahlen.

Eine Liste der Schlüsselzahlen finden Sie hier.
Einfach anklicken

 

 

 

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