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Seit dem 01.01.1999 gibt es in Deutschland ein neues Führerscheinrecht!
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Zuerst einmal zur Beruhigung für diejenigen, die noch einen Führerschein nach altem Recht erworben haben (Klasse 1, 2, 3, 4, 5)!
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Dieser Führerschein bleibt so erhalten, wie man ihn erworben hat, auch dann, wenn man ihn umschreiben läßt in den neuen Kartenführerschein! Bei der Umschreibung der Klasse 3 z.B. erhält man im Regelfall die Klassen B, BE, C1, C1E, M, L, (wenn die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde, auch noch die Klasse A1)
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man darf also genau das fahren, was man vorher auch fahren durfte!
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Hier ein Überblick über die Klassen, in denen wir ausbilden:
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Info´s über die einzelnen Führerscheinklassen? (Was gilt wofür und was muß ich alles dafür tun??)
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Ein Klick auf das Symbol und man weiss (fast) alles!
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Hier noch einige Informationen über den neuen “Kartenführerschein”
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So sieht “er” aus:
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Beschränkungen, Auflagen u.ä. werden nicht mehr in “Klarschrift” auf dem Führerschein vermerkt, sondern mit sogenannten Schlüsselzahlen.
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Eine Liste der Schlüsselzahlen finden Sie hier. Einfach anklicken
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