|
- Nur für Klasse B + BE ! (nicht für die Motorradklassen)
- Beginn der Ausbildung ab 01.10.2005 (Anmeldungen ab sofort)
- Frühestens mit 16 1/2 Jahren Beginn der Ausbildung
- der Bewerber muß eine normale Führerscheinausbildung durchlaufen
- er erhält eine Prüfbescheinigung und mit 18 Jahren den normalen Führerschein (Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland)
- Anzahl der Begleiter unbegrenzt, aber jeder Begleiter muß in den Führerschein eingetragen werden
- Anforderungen an die Begleiter: - mind. 30 Jahre alt - Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mind. 5 Jahren (ununterbrochen!) - max. 3 Punkte im VZR (Flensburg) - darf nicht alkoholisiert sein (unter 0,5 Promille) und darf nicht unter Drogen stehen (Achtung, bei alkoholisiertem Beifahrer wird der Führerschein wieder eingezogen!!!!!) - 90- minütiges Einweisungsseminar wird empfohlen
|
|
Zusätzliche Kosten:
Zusätzlich zur normalen Führerscheinantragsgebühr beim StVA (43,40 Euro) fallen folgende Amtsgebühren an:
Ausstellung der Prüfbescheinigung: 7,70 Euro Für jede Begleitperson: 8,30 Euro
|