Erstellt mit NOF
Klasse A
Klasse A

Die Klasse "A" berechtigt zum Führen von:
(alte Klasse 1/1a)

Krafträdern, auch mit Beiwagen

Die Klasse A ist unterteilt in die Klassen A/b (begrenzt) und A/u (unbegrenzt)

 

Klasse A/b:
Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW / 34 PS und
einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kW/kg

Die Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
(Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf 6 Doppelstunden)

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12 bzw. 6,
diese teilen sich folgendermaßen auf:

Bei Ersterteilung:

 

Überlandfahrten:        
Autobahnfahrten:        
Beleuchtungsfahrten: 

5
4
3

 

Bei Erweiterung von Klasse A1(1b):
(Hierbei zählt auch der sogenannte "Papierführerschein", wer also vor dem 01.04.1980 die Klasse 3
erworben hat, als Erweiterung!)

 

Überlandfahrten:        
Autobahnfahrten:       
Beleuchtungsfahrten: 

3
2
1

 

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 60 min.


Nach Ablauf von zwei Jahren seit Erteilung wird der Führerschein automatisch zum Führerschein A/u.

Achtung:
Sollte jemand den Führerschein der Klasse A/b zum Beispiel mit 24 Jahren erworben haben, so wird dieser nicht mit Erreichen des 25. Lebensjahres zur Klasse A/u !!!!!!!
Es bleibt weiterhin bei der Zwei- Jahresfrist!!!!!!

Wer dann trotzdem mit 25 Jahren die Klasse A/u haben möchte, muß erst eine (verkürzte) Ausbildung und Prüfung auf einem grossen Motorrad durchlaufen!

Die Klasse A/u kann man auch direkt erwerben:


Klasse A/u:
Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht eingeschränkt

Die Ausbildung:

Mindestalter: 25 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
(Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf 6 Doppelstunden)

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12 bzw. 6,
diese teilen sich folgendermaßen auf:
Bei Ersterteilung:

 

Überlandfahrten:         
Autobahnfahrten:        
Beleuchtungsfahrten: 

5
4
3

 

Bei Erweiterung von Klasse A/b, A1(1b):
(Hierbei zählt auch der sogenannte "Papierführerschein", wer also vor dem 01.04.1980 die Klasse 3
erworben hat, als Erweiterung!)

 

Überlandfahrten:         
Autobahnfahrten:        
Beleuchtungsfahrten: 

3
2
1

 

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 60 min.

 

Zum Motorradfahren gehört die richtige Bekleidung!
Hier klicken

Zurück

[Startseite] [Wir über uns] [Aktuelles] [Ausblick 2013] [FS- Klassen] [FS mit 17] [Filialen] [Das Team] [PKW] [Motorräder] [ASF] [Kontakt] [Links] [Preise] [Bußgeldrechner] [Impressum]