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Die Klasse "A" berechtigt zum Führen von: (alte Klasse 1/1a)
Krafträdern, auch mit Beiwagen
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Die Klasse A ist unterteilt in die Klassen A/b (begrenzt) und A/u (unbegrenzt)
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Klasse A/b: Krafträder, auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW / 34 PS und einem leistungsbezogenen Leergewicht von max. 0,16 kW/kg
Die Ausbildung:
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Mindestalter: 18 Jahre Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung) (Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf 6 Doppelstunden)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12 bzw. 6, diese teilen sich folgendermaßen auf:
Bei Ersterteilung:
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Überlandfahrten: Autobahnfahrten: Beleuchtungsfahrten:
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5 4 3
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Bei Erweiterung von Klasse A1(1b): (Hierbei zählt auch der sogenannte "Papierführerschein", wer also vor dem 01.04.1980 die Klasse 3 erworben hat, als Erweiterung!)
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Überlandfahrten: Autobahnfahrten: Beleuchtungsfahrten:
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3 2 1
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Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 60 min.
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Nach Ablauf von zwei Jahren seit Erteilung wird der Führerschein automatisch zum Führerschein A/u.
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Achtung: Sollte jemand den Führerschein der Klasse A/b zum Beispiel mit 24 Jahren erworben haben, so wird dieser nicht mit Erreichen des 25. Lebensjahres zur Klasse A/u !!!!!!! Es bleibt weiterhin bei der Zwei- Jahresfrist!!!!!!
Wer dann trotzdem mit 25 Jahren die Klasse A/u haben möchte, muß erst eine (verkürzte) Ausbildung und Prüfung auf einem grossen Motorrad durchlaufen!
Die Klasse A/u kann man auch direkt erwerben:
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Klasse A/u: Krafträder, auch mit Beiwagen, nicht eingeschränkt
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Die Ausbildung:
Mindestalter: 25 Jahre Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung) (Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf 6 Doppelstunden)
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12 bzw. 6, diese teilen sich folgendermaßen auf: Bei Ersterteilung:
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Überlandfahrten: Autobahnfahrten: Beleuchtungsfahrten:
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5 4 3
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Bei Erweiterung von Klasse A/b, A1(1b): (Hierbei zählt auch der sogenannte "Papierführerschein", wer also vor dem 01.04.1980 die Klasse 3 erworben hat, als Erweiterung!)
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Überlandfahrten: Autobahnfahrten: Beleuchtungsfahrten:
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Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 60 min.
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