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Klasse A1
Klasse A1

Die Klasse "A1" berechtigt zum Führen von:
(alte Klasse 1b)

Krafträdern (Leichtkrafträder),bis 125 ccm, bis max. 11 kW


Wichtig:

16 + 17 jährige dürfen dieses Kraftrad nur fahren, wenn die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h festgelegt ist!! Erst mit dem 18. Geburtstag darf die Maschine "offen" gefahren werden!
Bei Nichtbeachtung droht der Entzug der Fahrerlaubnis!!!!!!!!!


Übrigens: Wer vor dem 01.04.1980 seine Fahrerlaubnis der Klasse 3 oder 4 erworben hat,
darf dieses Motorrad auch fahren!

Die Ausbildung:

Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)

Die Ausbildung muß auf einer "offenen" Maschine abgelegt werden. Der Fahrschüler darf jedoch nach der Prüfung
nur die "gedrosselte" Version fahren, sofern er noch keine 18 Jahre alt ist!

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12, diese teilen sich folgendermaßen auf:

Überlandfahrten:         5
Autobahnfahrten:        4
Beleuchtungsfahrten: 3

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 45 min

 

Zum Motorradfahren gehört die richtige Bekleidung!
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