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Mindestalter: 16 Jahre Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und 4 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
Die Ausbildung muß auf einer "offenen" Maschine abgelegt werden. Der Fahrschüler darf jedoch nach der Prüfung nur die "gedrosselte" Version fahren, sofern er noch keine 18 Jahre alt ist!
Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12, diese teilen sich folgendermaßen auf:
Überlandfahrten: 5 Autobahnfahrten: 4 Beleuchtungsfahrten: 3
Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 45 min
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