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Klasse B
Klasse B

Die Klasse "B" berechtigt zum Fahren von :
(früher Klasse 3)

Kraftwagen (PKW und LKW) bis max. 3,5 t zGM (zulässiger Gesamtmasse)
und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz)
ein Anhänger mit max. 750 kg zGM darf mitgeführt werden
.

Wichtig:

Es darf auch ein größerer Anhänger mitgeführt werden, dabei ist jedoch zu beachten:

Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als das Leergewicht des ziehenden
Fahrzeuges und die Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht überschreiten!!!!!

Bei Nichtbeachtung droht der Entzug der Fahrerlaubnis!!!!!!!!!

Die Ausbildung:
Wir bieten auch die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug an!!!

Mindestalter: 18 Jahre (oder begleitetes Fahren mit 17 Jahren!)
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate
und die praktische Prüfung max.1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
2 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
(Bei Erweiterung eines bereits vorhandenen Führerscheines verringert sich der Allgemeinunterricht auf
6 Doppelstunden)

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 12,
diese teilen sich folgendermaßen auf:

Überlandfahrten:        5
Autobahnfahrten:       4
Beleuchtungsfahrten: 3

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 45 min

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