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Klasse BE
Klasse BE

Die Klasse "BE" berechtigt zum Fahren von :
(sog. “Anhängerführerschein”)

Kraftwagen (PKW + LKW) mit Anhänger
sofern der Anhänger mehr als 750 kg zGM hat
bzw. nicht unter die Ausnahmeregel (siehe Klasse B) fällt

Die Ausbildung:

Mindestalter: 18 Jahre (oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren)

Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die praktische Prüfung max. 1 Monat
vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Bevor die Prüfung für die Klasse BE abgenommen wird, muß die Prüfung für die Klasse B bestanden sein!
Eine theoretische Ausbildung und Prüfung gibt es für die Klasse BE nicht!
(Wird bereits mit der Klasse B erledigt.)

Die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Sonderstunden beträgt 5,
diese teilen sich folgendermaßen auf:

Überlandfahrten: 3
Autobahnfahrten: 1
Beleuchtungsfahrten: 1

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 45 min

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