Erstellt mit NOF
Klasse S
Klasse S

Neu ab 01.02.2005

Die Führerscheinklasse S

Klasse S  Fahrzeuge

Quad

 

Für wen ist die Klasse S eigentlich?

Für junge Leute ab 16 Jahren
und für “ältere” Leute, die keinen “vollen” Führerschein machen wollen
und denen 45 km/h schnell genug ist.

 

Welche Fahrzeuge dürfen Sie mit der Klasse S fahren?

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:

- mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
- bei anderem Antrieb z.B. Diesel- oder Elektromotor darf die Nenn- bzw. Nutzleistung max. 4 kW betragen
- mit einer Leermasse von 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
   (bei Fahrzeugen mit Elektroantrieb zählt das Gewicht der Batterien nicht zur Leermasse)

 

Wer hat die Klasse S bereits?

Jeder, der die Klasse B oder T besitzt.
(Nicht Klasse A oder M!!)

 

Die Ausbildung:

Mindestalter: 16 Jahre

Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und
2 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)

Eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben. Zur praktischen Ausbildung gehört allerdings eine so genannte Grundausbildung nach Fahrschüler- Ausbildungsordnung. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach den persönlichen Fähigkeiten!

Gesetzlich vorgeschriebene Sonderstunden gibt es bei der Klasse S nicht!

Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 30 min

Die Klasse “S” bilden wir nicht aus!

 

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