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Mindestalter: 16 Jahre
Die Ausbildung kann bereits vorher begonnen werden, jedoch kann die theoretische Prüfung max. 3 Monate und die praktische Prüfung max. 1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Die theoretische Ausbildung besteht aus 12 Doppelstunden Allgemeinunterricht und 2 Doppelstunden klassenspezifischem Sonderunterricht. (Mindestanforderung)
Eine bestimmte Anzahl von Fahrstunden ist nicht vorgeschrieben. Zur praktischen Ausbildung gehört allerdings eine so genannte Grundausbildung nach Fahrschüler- Ausbildungsordnung. Die Anzahl der Fahrstunden richtet sich nach den persönlichen Fähigkeiten!
Gesetzlich vorgeschriebene Sonderstunden gibt es bei der Klasse S nicht!
Die Prüfzeit in der praktischen Prüfung beträgt mind. 30 min
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