Erstellt mit NOF
MOFA
MOFA

Der MOFA- “Schein” berechtigt zum Fahren von :

Fahrräder mit Hilfsmotor
bis max. 50 ccm und 25 km/h
(auch entsprechender Roller)


Wichtig:

Es ist kein Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung!


Die Ausbildung:

Mindestalter: 15 Jahre

 

Die theoretische Ausbildung muß aus mindestens 6 Doppelstunden Unterricht bestehen.

Bei der praktischen Ausbildung sind 2 Fahrstunden a´ 45 min. im Schonraum vorgeschrieben.

Es muß lediglich eine theoretische Prüfung abgelegt werden.

 

Angebot:

Für die MOFA- Ausbildung haben wir ein Angebot für Sie:

MOFA- Ausbildung komplett für nur 99,- €

!

incl. komplette theoretische Ausbildung
incl. Lehrmaterial (Buch und Bögen)
incl. zwei praktische Fahrstunden (diese sind gesetzlich vorgeschrieben!!!)

!

 

Zum Motorradfahren (auch Roller!) gehört die richtige Bekleidung!
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