Erstellt mit NOF
Motorradbekleidung

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei der Motorradausbildung
“feste Bekleidung, sowie knöchelbedeckendes Schuhwerk
getragen wird!


Erscheint ein Fahrschüler zur Fahrstunde/Prüfung in unsachgemäßer
Bekleidung, so findet die Fahrstunde/Prüfung nicht statt!!!


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Hein Gericke
Polo
Louis

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